Besichtigungen nur mit Mundschutz!

Auch in bewegten Zeiten muss die Versorgung mit Wohnraum trotzdem sichergestellt bleiben.
Deshalb finden Besichtigungstermine zu Ihrem und unserem Schutz nur unter Berücksichtigung einiger Kriterien weiterhin statt:
- Schutzmaske ist Pflicht und wird bei Bedarf für die Besichtigung von uns zur Verfügung gestellt (Einmalmaske nur zum einmaligen Gebrauch!)
- Besichtigungen finden maximal zu zweit statt
Wir hoffen auf Ihr Verständnis – bleiben Sie gesund!