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Besichtigungen nur mit Mundschutz!

von Kay Weg am 27. April 2020
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Auch in bewegten Zeiten muss die Versorgung mit Wohnraum trotzdem sichergestellt bleiben.

Deshalb finden Besichtigungstermine zu Ihrem und unserem Schutz nur unter Berücksichtigung einiger Kriterien weiterhin statt:

  • Schutzmaske ist Pflicht und wird bei Bedarf für die Besichtigung von uns zur Verfügung gestellt (Einmalmaske nur zum einmaligen Gebrauch!)
  • Besichtigungen finden maximal zu zweit statt

Wir hoffen auf Ihr Verständnis – bleiben Sie gesund!

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