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Von Kurzarbeit betroffen?

von Kay Weg am 15. Februar 2021
Von Kurzarbeit betroffen?
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Wir erlassen Ihre Miete!

Wir räumen Ihnen ein befristetes Mietminderungsrecht bei Kurzarbeit ein. Sie dürfen Ihre Nettokaltmiete bei Kurzarbeit für eine Dauer von 6 Monaten um 30% mindern.

Gültig für alle Verträge, die bis zum 30.06.2021 neu geschlossen werden.

Diese Aktion muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart werden und gilt nicht für neue, kernsanierte oder öffentlich geförderte Wohnungen.

Unser Vermietungsteam ist für Sie telefonisch unter der Rufnummer 0571- 8885 530 erreichbar.

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