Sie suchen nach Antworten? Schauen Sie in unsere FAQ – dort haben wir die wichtigsten Fragen für Sie übersichtlich nach Themen geordnet.

Vertrag und Kaution

Wo bekomme ich Unterstützung beim Thema Mietzahlung?

Falls Sie Unterstützung bei der Begleichung Ihrer Mietzahlungen benötigen, weil Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, können Sie sich an das zuständige Jobcenter oder das Amt für Wohnen und Grundsicherung wenden. Bitte beachten Sie: Für ausländische Mitbewohner ist eine gültige Aufenthaltsgenehmigung Voraussetzung für die Antragstellung.

Bei Rückfragen geben Sie bitte stets Ihre Mietvertragsnummer an, damit wir Ihr Anliegen zügig und reibungslos bearbeiten können.

Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie schnell und bequem über unsere Kunden-App „Mein Haus&Wert“ erteilen. Gehen Sie dafür im Bereich „Verträge“ auf „Zahlungsart“ und folgen Sie den Anweisungen.

Alternativ können Sie auch unseren telefonischen Kundenservice kontaktieren. Wir senden Ihnen dann gern ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats per Post zu.

Beispiel: SEPA-Lastschriftmandat-Formular der Haus&Wert Verwaltung GmbH


SEPA-Lastschriftmandat

Zahlungsempfänger:
Wohnhaus Minden GmbH
Hahler Str. 34
32427 Minden
Gläubiger-Identifikationsnummer: XXXXXXXXXXX

Angaben zum Mietverhältnis
Mietvertragsnummer: ____________________________
Objektadresse: ___________________________________________

Angaben zum Kontoinhaber (Zahlungspflichtiger)
Vorname, Nachname: _______________________________________
Straße, Hausnummer: _______________________________________
PLZ, Ort: _________________________________________________
Telefonnummer (für Rückfragen): _____________________________
E-Mail-Adresse: ____________________________________________

Bankverbindung (SEPA-Konto)

Name der Bank: ____________________________________________
IBAN: ____________________________________________________
BIC: _____________________________________________________

Mandatserteilung
Hiermit erteile ich der Wohnhaus Minden GmbH das SEPA-Lastschriftmandat, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Wohnhaus Minden GmbH eingezogenen Lastschriften einzulösen.

Ich habe die Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat zur Kenntnis genommen: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Kontoinhaber: _______________________________


Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an:
Haus&Wert Verwaltung GmbH
Kundenservice
Hahler Str. 34
32427 Minden


Was ist ein SEPA-Mandat?

Wiederkehrende Zahlungen, wie beispielsweise Ihre Miete, buchen wir als Vermieter bei vorliegendem SEPA-Basis-Lastschriftmandat automatisch von Ihrem Konto ab. So haben Sie keine weiteren Schritte zu unternehmen und Ihre Zahlungen erfolgen stets termingerecht.

Wie kann ich meine Daten ändern?

 

Sie möchten uns geänderte persönliche Daten mitteilen? Nutzen Sie dafür bequem unser Kontaktformular. Folgende Angaben können Sie darüber aktualisieren:

  • Name

  • Anschrift

  • Telefonnummern

  • Bevorzugte Zeiten für eine Kontaktaufnahme

  • E-Mail-Adresse

  • Bankverbindung (nur in Verbindung mit einem gültigen SEPA-Lastschriftmandat)

Alternativ können Sie uns Ihre Änderungen auch schriftlich per Post zukommen lassen.

Wichtig: Für die Aktualisierung Ihres Namens benötigen wir einen amtlichen Nachweis (z. B. eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihrer Heiratsurkunde)

Welche Anfragen oder Mitteilungen muss ich der Haus&Wert Verwaltung schriftlich übermitteln?

Viele Anliegen lassen sich schnell und unkompliziert telefonisch klären. In bestimmten Fällen – insbesondere aus rechtlichen Gründen – bitten wir Sie jedoch, uns schriftlich zu kontaktieren. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Kontaktformulare, die Ihnen in den meisten Fällen zur Verfügung stehen.

Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns bei folgenden Themen:

  • Änderungen am Mietvertrag (z. B. Namensänderung oder Entlassung einer Person aus dem Vertrag)

  • Anpassung Ihrer Bankverbindung

  • Kündigung des Mietvertrages (Wichtig: Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden)

  • Beschwerden

  • Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

  • Anfragen zur Mietminderung

Wie erhalte ich eine Kopie meines Mietvertrages?

 

Eine Kopie Ihres Mietvertrages erhalten Sie in unserem Kundencenter zum mitnehmen gegen eine Aufwandsentschädigung von 10€.

(Sie können sich eine Kopie Ihres Mietvertrages schnell und einfach in unserer Kunden-App „Mein Vonovia“ herunterladen.

Alternativ können Sie unseren telefonischen Kundenservice kontaktieren, dann senden wir Ihnen eine Kopie per E-Mail oder Post zu.)

Was passiert wenn sich meine Bankverbindung ändert?

Teilen Sie uns schriftlich Ihre neue Bankverbindung mit. Sollten wir bereits mittels SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einziehen, benötigen wir von Ihnen zudem ein neues SEPA-Mandat.

Muss ich separat jeweils ein SEPA-Mandat für jeden Mietvertrag, den ich besitze unterschreiben/erteilen oder reicht eines aus?

Wenn Sie wünschen, dass wir Ihre Mietzahlungen einziehen, ist für jeden einzelnen Vertrag – beispielsweise Wohnungs- oder Garagenmietvertrag – jeweils ein separates SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.

Wohnung

Darf ich bei mir grillen?

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Viele Mieterinnen und Mieter genießen die sonnigen Tage beim Grillen und entspannen dabei. Damit die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, bitten wir Sie, auf den Grünflächen der Wohnanlage sowie auf Ihrem Balkon oder Ihrer Loggia ausschließlich Elektrogrills zu verwenden.

Die Nutzung von festen oder flüssigen Brennstoffen, wie Kohle oder Gas, ist nicht erlaubt.

Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander und achten Sie darauf, dass Ihre Nachbarn durch entstehende Gerüche beim Grillen nicht beeinträchtigt werden.

Wozu gibt es eine Hausordnung?

Damit ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft gelingt, gibt die Hausordnung wichtige Verhaltensregeln vor. Uns ist das so wichtig, dass die Hausordnung fester Bestandteil Ihres Mietvertrags ist.

Sollten Sie Ihre Hausordnung gerade nicht zur Hand haben, können Sie diese ganz einfach unter folgendem Link herunterladen: Hier klicken.

Wie sind die Ruhezeiten geregelt?

 

Gegenseitige Rücksichtnahme bildet die Grundlage für ein harmonisches Miteinander. Dies gilt insbesondere während der Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 08:00 Uhr.

Wir bitten Sie daher, in diesen Zeiten laute Musik sowie lärmintensive Tätigkeiten wie Bohren oder Hämmern in Ihrer Wohnung zu vermeiden. An Sonn- und Feiertagen gilt ein besonderer Schutz – hier sollte ganztägig auf Lärm verzichtet werden. Nutzen Sie diese Tage, um in Ruhe Ihren wohlverdienten freien Tag zu genießen.

Wie lüfte ich richtig?

Moderne Wohngebäude sind gut gedämmt und verhindern weitgehend den Luftaustausch nach innen und außen – das reduziert den Heizbedarf deutlich. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass die Bewohner für frische Luft sorgen, um ein angenehmes Raumklima zu erhalten. Dabei spielen vor allem die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit eine entscheidende Rolle.

(Tipp: In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr rund um das Thema Heizen und Lüften.)

Wie soll ich den Müll trennen?

Mülltrennung lohnt sich, denn Abfälle werden in der Wirtschaft zunehmend als wertvolle Rohstoffe für neue Produkte genutzt. Durch sorgfältiges Trennen tragen Sie aktiv zum Schutz unserer Ressourcen bei – das wirkt sich positiv auf die CO2-Bilanz aus.

Bitte beachten Sie: Wird der Müll falsch sortiert, kann es passieren, dass das Entsorgungsunternehmen die Tonnen nicht leert. Die dadurch entstehenden Sonderleerungskosten müssen dann auf die Mieter umgelegt werden.

Alle wichtigen Hinweise zur richtigen Mülltrennung finden Sie kompakt in unserem Flyer.

(Tipp: In unserem Ratgeber erhalten Sie zusätzlich hilfreiche Tipps zum Müllvermeiden und zur korrekten Trennung.)


Was kann ich tun, wenn ich Schädlinge feststelle?

Sollten Sie feststellen, dass in Ihrer Wohnung oder in der Wohnanlage vermehrt Insekten oder Schädlinge – z. B. Ratten oder Wespen – auftreten, informieren Sie bitte Ihren Objektbetreuer oder unseren telefonischen Kundenservice. Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser kann sich der von uns beauftragte Schädlingsbekämpfer vorbereiten.

Betriebs- und Heizkosten

Wie bekomme ich mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Wenn uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird das Guthaben automatisch mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. Liegt kein Mandat vor, bitten wir Sie, das Guthaben eigenständig bei der nächsten Mietzahlung zu berücksichtigen.

Detaillierte Informationen zur Verrechnung des Guthabens entnehmen Sie bitte Ihrer Nebenkostenabrechnung
Kann ich meine Vorauszahlungen ändern?

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Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein. Wir arbeiten stetig daran, die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.

Was sind Betriebs-/Nebenkosten?

Betriebskosten sind regelmäßige Ausgaben, die dem Eigentümer durch den laufenden Betrieb der Immobilie entstehen. Als Mieter leisten Sie hierfür monatliche Vorauszahlungen. Einmal im Jahr erfolgt eine Abrechnung, bei der die geleisteten Zahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten abgeglichen werden. Die Umlage dieser Kosten ist in Ihrem Mietvertrag geregelt.

Eine detaillierte Übersicht der umlagefähigen Nebenkosten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Tipp: In unserem Ratgeber erhalten Sie hilfreiche Informationen zur Nebenkostenabrechnung und deren Zusammensetzung.

Wie erfolgt die Umlage der Betriebs- und Heizkosten?

Für die Verteilung der Betriebskosten können verschiedene Umlageschlüssel angewendet werden – zum Beispiel Wohnfläche, Verbrauch oder Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Welcher Schlüssel im konkreten Fall gilt, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt.

Die Heizkosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Ein Teil richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch jedes Mieters, der andere Teil nach der Größe der beheizbaren Wohnfläche. Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten werden verbrauchsabhängig berechnet. Die restlichen Kosten – sogenannte Grundkosten – werden entsprechend der Wohnfläche verteilt.

Erhöhung der Vorauszahlung trotz Gutschrift?

Die Abrechnung bezieht sich auf das vergangene Jahr. In der Zwischenzeit können jedoch Kostensteigerungen eingetreten sein. Um zukünftige Nachzahlungen zu vermeiden, wird die monatliche Vorauszahlung angepasst – auch wenn die aktuelle Abrechnung eine Gutschrift ausweist. So bleiben Ihre Zahlungen besser an die tatsächlichen Kosten angepasst.